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Daily Express … nachdem behauptet worden war, dass die Ausgaben für den Klimawandel um mindestens 24 Milliarden Euro zu hoch angesetzt worden seien. Der Europäische Rechnungshof hat die Behauptungen der Europäischen Kommission über ihre Klimaschutzprogramme in Frage gestellt. Es wurde festgestellt, dass die mächtige Exekutive der Europäischen Union den Betrag, den sie durch geschickte Buchführung für die Verhinderung der globalen Erwärmung ausgegeben hat, erheblich überschätzt hat. Den Landwirten wurden Barsubventionen ausgehändigt, die von der Kommission zu den Agrarausgaben für den Klimaschutz gezählt wurden.
Die „Welt am Sonntag“ veröffentlichte einen Artikel über einen in die „Ibiza-Affäre“ involvierten Detektiv. Dieser erstritt daraufhin eine einstweilige Unterlassungsverfügung. Die Zeitung wurde nicht dazu angehört. Das BVerfG entschied nun erneut mit Nachdruck, dass das rechtlich so nicht geht. Schließlich gäbe es noch das grundrechtsgleiche Recht auf prozessuale Waffengleichheit. Kommt es z.B. in gewerblichen Rechtsschutz oder auch in Presse- und Äußerungsrecht zu Streitigkeiten, werden in der Regel Ansprüche zunächst außergerichtlich im Wege der Abmahnung geltend gemacht. Werden die in der Abmahnung genannten Forderungen jedoch nicht erfüllt, haben Abmahner bei bestimmten Ansprüchen (u.a. Unterlassung, Beseitigung, Auskunft und Besichtigung, Widerruf bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen,…
Der Beitrag BVerfG zum einstweiligen Rechtsschutz: Recht auf Waffengleichheit im Prozess erschien zuerst auf WBS LAW.