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Nach den BAG Urteilen hinsichtlich eines Piloten und einer Flugbegleiterin, die das Gericht aufgrund der fehlerhaften Massenentlassungsanzeige für unwirksam erklärt hatte, hat der Insolvenzverwalter der Air Berlin erneut Kündigungen gegenüber den betroffenen Mitarbeitern ausgesprochen. Gestützt auf den Widerspruch der Personalvertretung von Air Berlin (Restmandat) ist von einer erneuten Unwirksamkeit der Kündigung auszugehen. Deshalb raten wir dazu, auch diese Kündigungen mit der Kündigungsschutzklage anzugreifen. Die Kündigungen des bei der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin angestellten Cockpit-Personals sind wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam. Dies hatte das BAG mit Urteil bereits am 27. Februar 2020 erneut klargestellt. Das BAG wies darauf hin, dass die Massenentlassungsanzeige bei der…
Der Beitrag Air Berlin: Erneut unwirksame Kündigungen – Das müssen Sie jetzt wissen erschien zuerst auf WBS LAW.
Im Zuge einer anhaltend extrem lockeren Geldpolitik dürfte der Goldpreis weiter steigen. Kurzfristig könnte die Fed-Sitzung helfen. Mittelfristig...