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Die Perth Mint hat ihren Gold-Absatz im August erneut stark gesteigert. Auch die Silber-Verkäufe blieben auf hohem Niveau, wenn auch mit leicht...
Der Arbeitsvermittler ADP hat seinen Jobbericht für den Monat August veröffentlicht. Demnach wurden im US-Privatsektor im vergangenen Monat...
Mussten Mobilfunkanbieter im Juni 2017 mit Abschaffung der Roaming-Gebühren automatisch die Tarife aller Kunden ändern? O2 tat dies nicht, sondern stellte seine Kunden vor die Wahl, zum regulierten „Roam-Like-At-Home-Tarif“ zu wechseln. Am morgigen Donnerstag, den 3. September 2020, entscheidet der EuGH zu dieser Geschäftspraxis (C-539/19). Im Juni 2017 wurden zur Freude sämtlicher Verbraucher in der EU durch die EU-Roaming-Verordnung die Roaming-Gebühren abgeschafft. EU-weit wurde ab dem Inkrafttreten der Verordnung mit einer automatischen Umstellung der Tarife gerechnet. O2 ging aber auf seine eigene Weise mit der Gesetzesänderung um und machte es seinen Kunden schwerer. Eine automatische Umstellung auf den regulierten „Roam-Like-At-Home“-…
Der Beitrag EuGH zu O2: Roaming-Abschaffung richtig umgesetzt? erschien zuerst auf WBS LAW.
Presseschau August 2020
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