Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 172 Gäste und keine Mitglieder online
Bevor Nutzer Facebook nutzen können, müssen sie die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Wer einwilligt, gesteht Facebook zu, dass das Unternehmen umfangreiche Datensammlungen über einen anlegen darf, auch mit Daten aus externen Quellen. Nach Auffassung des BKartA begeht Facebook damit einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht, da Facebook seine marktbeherrschende Stellung missbrauche. Das hatte das OLG Düsseldorf jedoch anders gesehen und den Facebook-Fall im einstweiligen Verfahren entschieden. Am 23. Juni verhandelt nun der BGH in der Sache. Wer Facebook nutzen möchte, muss bei der Registrierung den Nutzungsbedingungen zustimmen. Diese erlauben Facebook die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Nutzers. Nach den Erläuterungen in den maßgeblichen…
Der Beitrag Facebook vs Bundeskartellamt: Muss Facebook Datensammlung einschränken? erschien zuerst auf WBS LAW.