Ein Desinfektionsmittel versprühen und damit 99,9 % aller schädlichen Viren und Bakterien aus der Raumluft entfernen, klingt besonders in Zeiten der Corona-Pandemie zu schön um wahr zu sein. Das sah auch das LG München I so und untersagte die Werbung der Herstellerin. Das Landgericht (LG) München I wertete die entsprechende Werbung als irreführend und gab der einstweiligen Verfügung eines Mitbewerbers gegen die Herstellerin von Desinfektionsmitteln (BEDO Production & Services UG) und deren Geschäftsführer vollumfänglich statt. Bei gesundheitsbezogenen Aussagen gebe es besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, die Eindeutigkeit und die Klarheit, so die Richter (LG München, Az. 4 HK O…
Der Beitrag Irreführende Werbung: Desinfektionsmittel entfernen eben nicht 99,9 % aller Viren erschien zuerst auf WBS LAW.


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