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Das VG Stuttgart hat die Absage eines Late-Night-Shoppings der Stadt Wertheim wegen des grassierenden Coronavirus für rechtmäßig erklärt. Das Verbot sei u.a. deshalb rechtmäßig, da das geplante Late-Night-Shopping „zu außergewöhnlich hohen Besucherzahlen führe und damit für eine Menschenansammlung auf begrenztem Raum, insbesondere auch in den Räumen der Ladenlokale sorgen würde. Damit hat erstmals ein deutsches Gericht zum Corona-Veranstaltungsverbot entschieden. Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hat mit Beschluss vom 14.03.2020 den Eilantrag einer Firma gegen die Stadt Wertheim wegen des Verbots des Late-Night-Shoppings am 14.03.2020 in einem Einkaufszentrum abgelehnt (Az. 16 K 1466/20). Die Stadt Wertheim hat das angefochtene Verbot aller Voraussicht…
Der Beitrag Erste Gerichtsentscheidung da: Absage einer Veranstaltung wegen Coronavirus rechtmäßig erschien zuerst auf WBS LAW.