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Zwei Paparazzi hatten Strafanzeige gegen Herbert Grönemeyer erstattet, da er sie sowohl verbal als auch körperlich attackiert haben soll. Am Ende wurden die Männer selbst zu Bewährungsstrafen verurteilt – weil sie gelogen hatten. Das Urteil des LG Köln überstieg dabei sogar noch die Forderung der Staatsanwaltschaft. Der BGH hat es nun bestätigt. Das Landgericht (LG) Köln hatte am 7. März 2019 zwei Paparazzi, die Herbert Grönemeyer in eine Falle gelockt und provoziert hatten, zu Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr wegen uneidlicher Falschaussage (§ 153 Strafgesetzbuch, StGB) und falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) verurteilt. Zudem wurden die Fotografen zu jeweils 90 Tagessätze zu 75…
Der Beitrag Herbert Grönemeyer-Prozess: BGH bestätigt Bewährungsstrafen gegen Paparazzi erschien zuerst auf WBS LAW.