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PayPal hält 83 Seiten AGB vor. Um diese zu lesen, benötigt man rund 80 Minuten. Die AGB seien unter anderem deshalb unverständlich und zu lang, so der Vorwurf der Verbraucherzentrale. Das OLG Köln entschied nun, dass die Länge allein jedoch nicht zur Unwirksamkeit führe. Im Streit um die Rechtmäßigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PayPal ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln unterlegen. Der vzbv hatte beantragt, dem Zahlungsdiensteanbieter in Deutschland die Verwendung seiner – in der Zwischenzeit leicht geändert und gekürzten – AGB gegenüber Verbrauchern zu untersagen. Die Verbraucherschützer hatten Paypal im…
Der Beitrag OLG Köln zu PayPal-Nutzungsbedingungen: 80 Seiten AGB sind nicht unzumutbar erschien zuerst auf WBS LAW.