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Am 5. Dezember 2019 einigten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer nach jahrelangen Verhandlungen auf einen Gesetzesentwurf für den neuen Medienstaatsvertrag. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nannte die Einigung „einen medienpolitischen Meilenstein, mit dem die Länder auf die digitale neue Welt reagieren“. Was die wichtigsten Neuregelungen sind, erfahren Sie in diesem Artikel. Der Medienstaatsvertrag wird den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag ablösen. Neu ist, dass sich dieser nun nicht mehr nur an Radio- und Fernsehprogramme richtet. Zusätzlich sind auch Internet-Suchmaschinen, Streaming-Anbieter, Social-Media-, Video-Sharing- und Distributionsplattform ebenso wie Smart-TV, Sprachassistenten und auch App-Stores erfasst. Ziel ist es, insbesondere auf große Internetplattformen wie Google oder…
Der Beitrag Der neue Medienstaatsvertrag: Was auf Social-Media-Plattformen, Streaming-Dienste und Co. zukommt erschien zuerst auf WBS LAW.