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Ende 2018 fügte WhatsApp die Sticker-Funktion als Ergänzung zu den beliebten Emojis hinzu. Doch gerade diese neue Ausdrucksmöglichkeit erweist sich aktuell als Brutstätte für Nazi-Propaganda. Es mehren sich die Fälle, in denen über WhatsApp-Gruppen rechtsextreme, volksverhetzende und gewaltverherrlichende Inhalte versendet werden. Was viele dabei offenbar nicht wissen: Wer verbotene Inhalte teilt, macht sich strafbar. Der Kölner Medienrechtler Christian Solmecke beantwortet die wichtigsten Rechtsfragen zur Thematik. Das Versenden von strafrechtlich relevanten Inhalten ist zurzeit ein massives Problem, vor allem in WhatsApp-Gruppen mit überwiegend jugendlichen Nutzern. Die Mitglieder der Gruppen, in denen das rechte Gedankengut gepostet wird, sind zumeist tatsächlich davon überzeugt,…
Der Beitrag Nazi-Sticker bei WhatsApp: RA Christian Solmecke erläutert die Rechtslage erschien zuerst auf WBS LAW.