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Das BAG urteilte, dass die Kündigungen von Piloten der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin wegen eines Formfehlers unwirksam sind. Die Fluggesellschaft Air Berlin war im August 2017 in die Insolvenz gegangen. Über 6.000 Arbeitnehmer verloren in der Folge ihre Arbeit. Viele von ihnen, darunter auch zahlreiche Piloten, zogen daraufhin vor Gericht. Nun urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, dass die bei Massenentlassungen vorgeschriebene Anzeige bei der Agentur für Arbeit fehlerhaft gewesen sei und darüber hinaus auch noch bei der falschen Arbeitsagentur abgegeben wurde. Damit gaben sie einem Piloten mit Einsatzort Düsseldorf Recht (6 AZR 146/19). Nach § 17 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)…
Der Beitrag BAG zu Air-Berlin-Insolvenz: Kündigungen der Air-Berlin-Piloten unwirksam erschien zuerst auf WBS LAW.