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Die Ausgaben für Krebsmedikamente sind in den vergangenen Jahren um etwa 50 Prozent auf über sieben Milliarden Euro gestiegen.
Das LG Trier hat Medienberichten zufolge entschieden, dass Ansprüche von Betroffenen im Dieselskandal nicht zum 31.12.2019 verjähren, sondern – aufgrund der ungeklärten Rechtslage – erst nach einem höchstrichterlichen Urteil des BGH. Was das für Sie heißt, klären wir in unserem Beitrag. Rund 450.000 Dieselskandal-Betroffene haben sich an der Ende September gestarteten Musterfeststellungsklage am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig beteiligt. Inzwischen setzen aber auch immer mehr Betroffene ihre Schadensersatzansprüche gegen den Volkswagen-Konzern erfolgreich per Einzelklage durch. Die Musterfeststellungsklage wird sich voraussichtlich noch einige Jahre hinziehen, denn nach derzeitigem Stand ist mit einem Urteil wohl nicht vor 2023 zu rechnen. Erst danach können Betroffene im…
Der Beitrag Urteil zu Verjährungsfrist im Diesel-Abgasskandal: Beginn der Verjährung erst nach BGH-Entscheidung erschien zuerst auf WBS LAW.