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Das Geschäftsmodell der Werbeblocker stand seit Jahren immer wieder auf dem Prüfstand, zuletzt im April 2018 vor dem BGH. In dem Verfahren stritten der Axel Springer Verlag und der Anbieter von Adblock Plus, die Kölner Eyeo GmbH. Zuvor hatten die meisten Gerichte die Software für legal erklärt. Und auch der BGH wies die Springer-Klage gegen AdBlock Plus vollständig ab. Werbeblocker seien rechtlich zulässig, so die Richter. Nun schritt auch das BVerfG nicht zur Hilfe. Die Verfassungsbeschwerde des Axel Springer Verlags wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Dennoch: Aufgeben will der Konzern nicht und auch sonst ist immer noch nicht alles gewonnen für die…
Der Beitrag BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde nicht an: Axel Springer unterliegt wohl endgültig gegen Adblock Plus erschien zuerst auf WBS LAW.