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Bislang wurde es nur als „untot“ bezeichnet, nun ist es wirklich beerdigt worden: Das deutsche Leistungsschutzrecht, einst finanzieller Hoffnungsschimmer deutscher Verlage, ist nun vom EuGH gekippt worden – wegen eines Formfehlers. Schlimmer noch ist, dass sich diese Entscheidung aufgrund der Prozesskosten zu einem finanziell herben Verlustgeschäft für die klagenden Verlage erweisen könnte – wenn hier nicht doch der Staat eingreift, der den Fehler ja verschuldet hat. Nun müssen die Verlage also auf die Umsetzung des neuen EU-Leistungsschutzrechts bis Juni 2021 warten. Die deutsche Regelung zum Leistungsschutzrecht ist mangels vorheriger Übermittlung an die Kommission nicht anwendbar. Das hat der Gerichtshof…
Der Beitrag Wegen eines Formfehlers: EuGH kippt deutsches Leistungsschutzrecht erschien zuerst auf WBS LAW.