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Wer Geblitzt wurde, der muss die Messungen auch im Nachhinein überprüfen können. Ist dies nicht möglich, sind die Bilder bestimmter Blitzer-Typen (TraffiStar S 350 der Firma Jenoptik) im Bußgeldverfahren nicht verwertbar. Dies hatte 2019 der VerfGH des Saarlandes entschieden. Nun beginnt ein neues Verfahren über ein weiteres Blitzer-Messgerät (Vitronic PoliScan FM1) vor dem VerfGH Rheinland Pfalz, da auch dieser nicht die sog. Rohmessdaten speichert. Je nach Ausgang des Verfahrens müssen erneut Tausende Bußgeldbescheide zurückgenommen werden. Wer Geblitzt wurde, der muss die Messungen auch im Nachhinein überprüfen können. Ist dies nicht möglich, sind die Bilder bestimmter Blitzer-Typen im Bußgeldverfahren nicht verwertbar. Dies…
Der Beitrag VerfGH Rheinland Pfalz zu Blitzer „Vitronic PoliScan FM1“: Erneut Tausende Bußgelder rechtswidrig? erschien zuerst auf WBS LAW.