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Die Bildzeitung berichtete 2015 über die Details einer Vergewaltigung durch einen renommierten Anwalt auf einer Oktoberfestfeier. Zudem veröffentlichte sie ein unzureichend anonymisiertes Bild des – inzwischen rechtskräftig verurteilten – Täters nebst Namensteilen. Der damalige Partner der Kanzlei Linklaters war also identifizierbar. Das war eigentlich rechtswidrig, so der BGH nun – zumindest damals. Dennoch kann der Ex-Linklaters-Partner von der Bild keine Unterlassung mehr verlangen. Denn jetzt, spätestens nach seiner rechtskräftigen Verurteilung, ist der Artikel rechtmäßig geworden. Der Fall aus dem Jahr 2015 erregte großes Aufsehen: Ein Partner der renommierten internationalen Kanzlei vergewaltigte anlässlich einer Oktoberfestfeier der Sozietät eine Werkstudentin im Außenbereich…
Der Beitrag BGH zur Verdachtsberichterstattung – Bild-Artikel über Anwalt war rechtswidrig erschien zuerst auf WBS LAW.