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Sie prägen inzwischen das abendliche Straßenbild in deutschen Städten. Sie liefern Essen oder sammeln E-Roller ein und bekommen ihre Aufträge per App. Die Rede ist von sog. Crowdworkern. Zumeist gelten sie als Selbständige. Einen Anspruch auf Mindestlohn und Urlaub haben sie bislang nicht. In München klagte daher ein Crowdworker auf Beschäftigung. Nun hat das LAG München entschieden. Eine Vereinbarung eines sog. Crowdworkers mit dem Betreiber einer Internetplattform, die keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthält, begründet kein Arbeitsverhältnis. Das heißt: Wer kleine Jobs übernimmt, die über Apps und Internetplattformen vermittelt werden, ist bei den Internetfirmen nicht angestellt. Crowdworker sind somit…
Der Beitrag LAG München zum Arbeitnehmerstatus: Crowdworker sind Selbständige und keine Angestellten erschien zuerst auf WBS LAW.
Im Dezember beginnt wieder die alljährliche Zeit der Weihnachtspost. Und selbstverständlich werden auch in diesem Jahr werden Unternehmen wieder Weihnachtskarten an ihre Kunden und Geschäftspartner senden. Doch dürfen sie das überhaupt noch? Gleich ob Telefonnotizen, Geburtstagslisten, Klingelschilder, Blitzer, Wunschbaum-Aktionen oder Fotos auf der Einschulung: Die DSGVO liefert regelmäßig unschlagbare Storys. Und kaum steht Weihnachten vor der Tür, ereilt uns schon die folgende mehr oder weniger besinnliche vorweihnachtliche Botschaft: 105.000 Euro Bußgeld Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) hat gegenüber einem Krankenhaus in Rheinland-Pfalz eine Geldbuße in Höhe von 105.000 Euro verhängt. Warum? Nun, sagen wir einmal,…
Der Beitrag DSGVO & Unternehmen: Weihnachtswünsche per E-Mail und Post erlaubt? erschien zuerst auf WBS LAW.