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Mitten in der Ferienzeit hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil zum Thema Reiserecht gesprochen. Die Richter beschäftigten sich mit der Frage, ob Entschädigungszahlungen von Fluggesellschaften mit Schadensersatzansprüchen gegenüber Reiseveranstaltern verrechnet werden müssen. Besonders bei Pauschalreisen kann es immer wieder zur Kollision zwischen der EU-Fluggastrechteverordnung und den nationalen reiserechtlichen Bestimmungen kommen. bereits gebuchte Hotelübernachtungen am Ankunftsort nicht wahrnehmen können? Haben sie dann neben den Ansprüchen gegen die Airline auch Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter? Damit musste sich nun der BGH auseinandersetzen (Urteile vom 6. August 2019 – X ZR 128/18 und X ZR 165/18). Er fasste zwei ähnlich gelagerte Fälle zu einem…
Der Beitrag Kein Anspruch auf doppelte Entschädigung: Ausgleichszahlungen von Airlines decken Schäden pauschal ab erschien zuerst auf WBS LAW.