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Wer Videos im Google Playstore sehen möchte, stimmt derzeit mit dem „Kaufen“- bzw. „Ausleihen“-Button automatisch auch dem Verlust seines Widerrufsrechts zu. Das geht so nicht, hat nun das LG Köln entschieden. Google müsste Verbraucher vorher gesondert darüber informieren, dass sie mit dem Download nicht mehr widerrufen können. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Das Urteil gegen Google könnte Millionen von Kunden betreffen. Google hat allerdings bereits Berufung eingelegt. Kunden können Filme und Videos im Google Playstore kaufen oder mieten. Dabei gilt: Wenn Verbraucher Videos oder Spiele kostenpflichtig herunterladen, haben sie grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das kann nur erlöschen, wenn…
Der Beitrag LG Köln zu Videos im Google Play Store: Nutzer müssen ausdrücklich auf Widerrufsrecht verzichten erschien zuerst auf WBS LAW.