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Private Dienstleister dürfen durch Städte nicht mit der Verkehrsüberwachung beauftragt werden. So entstandene Bußgeldbescheide sind rechtswidrig, urteilte das OLG Frankfurt. Betroffene können sich hiergegen zur Wehr setzen. Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einer mit einer Grundsatzentscheidung bestätigt, dass Verkehrsüberwachungen durch private Dienstleister gesetzeswidrig sind und auf einer solchen Grundlage keine Bußgeldbescheide erlassen werden dürfen (Az. Beschluss vom 6.11.2019, Az. 2 Ss-OWi 942/19). Stadt beauftragte privaten Dienstleister Gegen den Betroffenen war ein Bußgeld wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgesetzt worden. Die zugrundeliegende Messung hatte der Zeuge B. vorgenommen. Der Zeuge war…
Der Beitrag Bußgeldbescheide rechtswidrig: Geblitzt – Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister verboten erschien zuerst auf WBS LAW.
Es gibt sie in vielen Unternehmen: Geburtstagslisten der Mitarbeiter – entweder im Intranet, als Datei, die alle einsehen können oder „analogen“ Zettel in der Kaffeeküche. Der Bayerische Datenschutzbeauftragte hat sich jetzt den datenschutzrechtlichen Aspekten der Geburtstagsliste gewidmet – und sinniert dabei u.a. über die Entgegennahme von angemessen großen Kuchenstücken und sensiblen Altersangaben. Was offenbar viele bayerische Dienststellen beschäftigt hat: Die von allen Mitarbeitern einsehbare Geburtstagsliste. Versehen mit Name, Geburtsdatum und – o graus! – sogar dem Geburtsjahr ist sie sicherlich für viele Menschen ein Ungemach, die in diesem Jahr schon zum 21. Mal 29 Jahre alt werden. Noch schlimmer ist…
Der Beitrag DSGVO: Geburtstagslisten der Mitarbeiter nur mit Einwilligung erschien zuerst auf WBS LAW.