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Die Unionsmarke von adidas, die aus drei parallelen, in beliebiger Richtung angebrachten Streifen besteht, ist nichtig. Das hat das Gericht der EU nun in erster Instanz bestätigt. Die Marke bestand aus drei senkrechten schwarzen Streifen auf weißem Grund. Adidas habe nicht nachgewiesen, dass die Menschen diese Marke in ganz Europa mit Adidas verbinden. Die Entscheidung […]
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