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Der IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online Unternehmen e. V. hat in den vergangenen Jahren Tausende von Abmahnungen ausgesprochen. Das LG Rostock hatte erst kürzlich in einem von uns geführten Verfahren dem IDO Unterlassungsansprüche versagt. Der IDO hat die Klagebefugnis nicht hinreichend dargetan. Das OLG Frankfurt am Main entschied nun ebenfalls, […]
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