Eine neue Entscheidung zum virtuellen Hausrecht von Facebook: Das LG Frankfurt a.M. hat nun – anders als zuvor das OLG München – entschieden, dass Facebook strengere Maßstäbe an Kommentare stellen darf als der Staat. Selbst wenn ein Kommentar unter die Meinungsfreiheit fällt, darf das Netzwerk ihn unter Berufung auf seine eigenen Regeln gegen den Kommentator […]
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