Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 194 Gäste und keine Mitglieder online
Der BGH hat in einer lange umstrittenen Rechtsfrage Position bezogen: Parteien können ihre Gestaltungsrechte wie etwa Widerruf, Kündigung oder Rücktritt auch später in einem laufenden Zivilprozess vorbringen. Sie werden dann immer noch vom Gericht – gerade auch in der Berufungsinstanz – berücksichtigt. Zwar zwingt das Zivilprozessrecht normalerweise, alles so früh wie möglich vorzutragen. Doch es […]
The post BGH zu Widerruf, Kündigung, Rücktritt – im Prozess auch später möglich appeared first on WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte.