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Die Bildzeitung berichtete 2015 über die Details einer Vergewaltigung durch einen renommierten Anwalt auf einer Oktoberfestfeier. Zudem veröffentlichte sie ein unzureichend anonymisiertes Bild des – inzwischen rechtskräftig verurteilten – Täters nebst Namensteilen. Der damalige Partner der Kanzlei Linklaters war also identifizierbar. Das war eigentlich rechtswidrig, so der BGH nun – zumindest damals. Dennoch kann der Ex-Linklaters-Partner von der Bild keine Unterlassung mehr verlangen. Denn jetzt, spätestens nach seiner rechtskräftigen Verurteilung, ist der Artikel rechtmäßig geworden. Der Fall aus dem Jahr 2015 erregte großes Aufsehen: Ein Partner der renommierten internationalen Kanzlei vergewaltigte anlässlich einer Oktoberfestfeier der Sozietät eine Werkstudentin im Außenbereich…
Der Beitrag BGH zur Verdachtsberichterstattung – Bild-Artikel über Anwalt war rechtswidrig erschien zuerst auf WBS LAW.
Wer Videos im Google Playstore sehen möchte, stimmt derzeit mit dem „Kaufen“- bzw. „Ausleihen“-Button automatisch auch dem Verlust seines Widerrufsrechts zu. Das geht so nicht, hat nun das LG Köln entschieden. Google müsste Verbraucher vorher gesondert darüber informieren, dass sie mit dem Download nicht mehr widerrufen können. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Das Urteil gegen Google könnte Millionen von Kunden betreffen. Google hat allerdings bereits Berufung eingelegt. Kunden können Filme und Videos im Google Playstore kaufen oder mieten. Dabei gilt: Wenn Verbraucher Videos oder Spiele kostenpflichtig herunterladen, haben sie grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das kann nur erlöschen, wenn…
Der Beitrag LG Köln zu Videos im Google Play Store: Nutzer müssen ausdrücklich auf Widerrufsrecht verzichten erschien zuerst auf WBS LAW.