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Der BGH hat entschieden, dass der Taxi-Vermittler „myTaxi“ rechtmäßig Rabattaktionen durchführen durfte. Konkurrent „Taxi-Deutschland“, ein Zusammenschluss der Taxi-Zentralen, hatte myTaxi Verstöße gegen die vorgeschriebene Preisbindung und damit wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen. Der BGH sagte nun deutlich: Für einen bloßen Vermittler gelten die Regeln der Preisbindung nicht. Und die Taxiunternehmer, für die sie gelten, verstoßen nicht dagegen. […]
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