Bei großen Verspätungen und Annullierungen erhalten Fluggäste nach den Vorschriften der Fluggastrechtverordnung „Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessen Verhältnis zur Wartezeit“. Das alkoholische Getränk Aperol Spritz sei aber mangels „Erfrischung“ davon nicht umfasst. Das entschied das AG Hannover. Zwei Reisende buchten einen Hin- und Rückflug von Hannover nach Miami, der jeweils […]
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