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Stempelt sich ein Arbeitnehmer für eine Raucherpause bewusst nicht aus, kann das einen Arbeitszeitbetrug darstellen und sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das hat das LAG Thüringen in einem aktuellen Urteil entschieden und damit erneut gezeigt, dass die Arbeitsgerichte bei der ordnungsgemäßen Bedienung von Arbeitszeitsystemen keinen Spaß verstehen. In der Arbeitswelt kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn es um die Gewährung von Zigarettenpausen geht. Diese können sogar so weit gehen, dass Abmahnungen und Kündigungen seitens der Arbeitgeber ausgesprochen werden. Das musste nun auch eine Arbeitnehmerin aus Thüringen feststellen, die wegen des bewussten Nichtausstempelns in der Zigarettenpause…
Der Beitrag Arbeitszeitbetrug bei Zigarettenpause: Wer bewusst nicht ausstempelt, riskiert außerordentliche Kündigung erschien zuerst auf WBS LAW.
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