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Gütersloh (dpo) - Während viele über die hohen Temperaturen jammern, sieht Doreen Lehmann aus Gütersloh die Hitze positiv: Die 24-Jährige kann in...
Berlin (dpo) - Deutschland ächzt unter Rekordtemperaturen und es könnte sogar noch heißer werden! Aus diesem Grund hat die Regierung jetzt als...
Echt kein Bock bei der Hitze. Also… macht mal.
+++ "Diarrhööö!": Benjamin Blümchen hat Durchfall +++
+++ Für den Haushalt zuständig: Christian Lindner auch privat überfordert +++
+++ Fuck!...
Im Zuge des Goldpreis-Rückgangs hat der Euro-Goldchart nun die 200-Tage-Linie erreicht. Reif für den Rebound oder Beginn einer größeren...
Die „Staatsferne der Presse“ ist von überragender Bedeutung, um eine freie und unabhängige Berichterstattung zu ermöglichen. Der BGH musste nun darüber entscheiden, ob eine Webseite, die von einer Stadt betrieben wird und auch Berichte und Informationen über das Geschehen in der Stadt veröffentlicht, diese Institutionsgarantie gefährdet. Im Ergebnis sei dies bei der Seite „dortmund.de“ allerdings nicht der Fall. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein Urteil zur Pressefreiheit gefällt. Mit seiner Entscheidung wies das Gericht die Revision des Herausgebers der Ruhr Nachrichten gegen ein vorangegangenes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Urt. v. 10.06.2021, Az. I-4 U 1/20) zurück und bestätigte…
Der Beitrag „dortmund.de“ bleibt erlaubt: Wann gefährden Stadtportale die freie Presse? erschien zuerst auf WBS LAW.