Geht ein rechtsverletzendes Posting viral, müssen Facebook-Nutzer bislang jeden einzelnen Repost melden. Das LG Frankfurt hingegen verpflichtet nun Facebook, eigenständig alle Kopien zu finden und zu löschen. Ein wegweisendes Grundsatzurteil. Das Landgericht (LG) Frankfurt hat entschieden, dass Facebook bei ehrverletzenden Äußerungen auch Varianten eines solchen Beitrags mit kerngleichem Inhalt ohne erneute Aufforderung der Betroffenen löschen muss. In dem Fall beschäftigten sich die Richter mit einer Klage der Grünen-Politikerin Renate Künast. Diese ging gegen ein Meme auf Facebook vor, in welchem ihr ein Falschzitat untergeschoben wurde. Weil Facebook zunächst weder dieses noch die Kopien gelöscht habe, stehe der Politikerin außerdem 10.000…
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