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Auch in der vergangenen Woche sind die Goldbestände des Gold-ETF SPDR Gold Shares zurückgegangen. Seit Mitte Januar gibt es nur eine Richtung.
Der...
Doha (dpo) - Damit haben die Katar-Kritiker wohl nicht gerechnet: Nach zahlreichen hat...
Immer wieder kommt es zu einem Engpass bei der Versorgung mit Silber-Anlageprodukten. Die Perth Mint widerspricht aber Gerüchten über eine...
Unternehmen dürfen von ihren Kunden für Online-Bezahlungen per Paypal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr verlangen. Dies hat der BGH im Fall des Fernreisebusveranstalters Flixbus entschieden. Künftig darf eine Extra-Gebühr fürs Bezahlen per Paypal oder Sofortüberweisung erhoben werden! Ob Unternehmen ihre Kunden beim Einkaufen oder Buchen im Internet wegen der gewählten Zahlungsart rechtmäßig zur Kasse bitten, war bis jetzt unklar und nicht höchstrichterlich geklärt. Grund für die Unsicherheit ist eine neue Vorschrift, mit der der deutsche Gesetzgeber Anfang 2018 eine EU-Vorgabe umgesetzt hat. Paragraf 270a im Bürgerlichen Gesetzbuch verbietet Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte. Paypal und Sofortüberweisung sind nicht…
Der Beitrag BGH zu Paypal und Sofortüberweisung: Unternehmen dürfen Extra-Gebühr verlangen erschien zuerst auf WBS LAW.
Der deutsche Edelmetall-Handel macht trotz der Corona-Beschränkungen gute Geschäfte. Und dennoch muss sich mancher Anbieter großen...