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Auch in der vergangenen Woche haben Investoren Kapital aus den großen Edelmetall-ETFs abgezogen. Die Bestände des SPDR Gold Shares sank um weiter...
Immer wieder gibt es neue Spekulationen um die Schwangerschaft von Schlager-Superstar Helene Fischer. Doch worauf kann man sich wirklich...
Das viel diskutierte Thema um gefälschte Impfpässe hat uns im Oktober vielfach beschäftigt. Zudem entflammte eine neue Diskussion um das virtuelle Hausrecht der großen Social Media Plattformen, nachdem YouTube und Facebook prominente Inhalte sperren ließ. Zudem erhielt der Fall des YouTubers Drachenlord eine Menge Aufmerksamkeit. Trotz der Herbstferien in NRW gab es wieder zahlreiche Anfragen, die wir als Kanzlei aus juristischer Sicht beantwortet haben. Hier ein kleiner, nicht abschließender EInblick in die Pressetätigkeit unserer Sozietät. Die WBS-Presseschau Oktober 2021
Der Beitrag Die WBS Presseschau für den Monat Oktober 2021 erschien zuerst auf WBS LAW.
Dortmund (dpo) - Dramatische Szenen spielten sich heute für Mats Hummels in einer Bäckerei-Filiale in Dortmund ab. Nachdem der BVB-Star ein...
Eine Werbeanzeige für ein Produkt gegen das Reizdarmsyndrom, die im Deutschen Ärzteblatt erschien, zitierte einen Arzt, der der Verwendung nie zugestimmt hatte. Doch das ist nicht per se unzulässig, entschied das OLG Köln. Ein Ärztlicher Direktor einer Universitätsklinik entdeckte im Deutschen Ärzteblatt ein Zitat seiner selbst in einer Werbung für ein Produkt gegen das sogenannte Reizdarmsyndrom (RDS). Die Herstellerin des Produkts nutzte allgemeine Aussagen des Arztes zu Diagnose- und Therapieproblemen des RDS, die er anlässlich einer Pressekonferenz tätigte, unter Nennung seines Namens und setzte sie in einen werblichen Kontext. Dagegen wollte sich der Betroffene mit einer Unterlassungsklage wehren, die jedoch…
Der Beitrag Ungefragt zitiert: Werbeanzeigen mit Zitaten ohne Zustimmung zulässig erschien zuerst auf WBS LAW.
Der BGH hat entschieden, dass das Sportgericht beim Deutschen Fußball-Bund weiterhin „Geldstrafen“ gegen Vereine wegen randalierender Fans verhängen darf. Dass die Vereine an Fan-Ausrastern keine Schuld trügen, ändere daran nichts – denn die „Strafen“ dienten eigentlich zur Prävention. Welche Auswirkungen hat dieses Urteil in der Praxis? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass sog. „Verbandsstrafen“ des DFB-Sportgerichts weiterhin zulässig sind. Es verstoße nicht gegen Grundsätze der Rechtsordnung (ordre public), dass hier ein Verein mit einer „Strafe“ belegt werde, wenn eigentlich randalierende Fans die Störungen verursacht hätten. Denn es handele sich überhaupt nicht um eine Strafe, sondern um eine…
Der Beitrag BGH zu „Verbandsstrafen“ im Fußball: Vereine müssen für randalierende Fans zahlen erschien zuerst auf WBS LAW.
Die Erkenntnisse aus dem gestrigen Fed-Statement haben den Goldpreis etwas gestärkt. Die Fed druckt weiter Geld, nur etwas langsamer als...