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Der Kampf gegen das Rauchen wird in Europa immer weiterverfolgt. Die Mindeststeuer für Tabak wird bald erneut erhöht und fast alle Innenräume sind mittlerweile rauchfrei. Doch die Tabakindustrie versucht weiterhin ihre Produkte an den Mann zu bringen – in den letzten Jahren vermehrt durch E-Zigaretten. Doch Werbung im Internet, die das Image von E-Zigaretten gegenüber normalen Zigaretten verbessern soll, ist unzulässig. Das entschied das OLG Saarbrücken für Fälle, in denen das Produkt als „gesünder“ beworben wurde. E-Zigaretten und die süßlichen Nebelschwaden, die sie produzieren, sind aus dem Stadtbild heute kaum mehr wegzudenken. Auch Werbung für die Produkte sieht man immer…
Der Beitrag OLG Saarbrücken: Werbung für E-Zigaretten bleibt verboten erschien zuerst auf WBS LAW.
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