Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 102 Gäste und keine Mitglieder online
+++ Lebte in den Tag hinein: Sorglosigkeit wird Vampir zum Verhängnis +++
+++ Das Doppel-D-Lottchen: Erich Kästner dreht Pornofilm +++
+++ Gehen in...
Das Medienunternehmen ProSiebenSat.1 muss die Werbung einer österreichischen Modefirma zeigen, auch wenn die Ausstrahlung nur in Bayern stattfindet. Denn das Regionalwerbeverbot für nationale Fernsehveranstalter verstößt gegen EU-Recht, entschied nun das LG Stuttgart. Bundesweiten TV-Programmen in Deutschland ist es verboten, regional unterschiedliche Werbung auszustrahlen. Das Landgericht (LG) Stuttgart entschied nun aber, dass dieses Verbot europarechtswidrig ist. Damit muss der private Medienkonzern ProSiebenSat.1 Werbung einer österreichischen Modefirma, die nur in Bayern laufen sollte, ausstrahlen (Urt. v. 23.12.2021, Az. 20 O 43/19). Medienstaatsvertrag verbietet regionale Werbung Das österreichische Modeunternehmen hatte geklagt, weil ProSiebenSat.1 einen Werbespot nicht zeigte. Das Unternehmen betreibt Modefachgeschäfte in Österreich…
Der Beitrag LG Stuttgart zu TV-Werbung: Regionales Werbeverbot ist rechtswidrig erschien zuerst auf WBS LAW.
Düsseldorf (dpo) - Touché! Nachdem er mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurde, hat sich Thomas Koszara aus Düsseldorf gerächt: Dazu wendete...
Nach vier Wochen in Folge mit rückläufigen Terminkäufen ist die Netto-Short-Long-Position der Fonds auf dem Goldmarkt wieder deutlich...