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Ist auf einem Produkt oder Werbung ein Testsiegel zu sehen, dann muss für Verbraucher auch erkennbar sein, wo die Testergebnisse überprüfbar sind. Wer sich als Testsieger rühmt, der muss dem Verbraucher den Sieg auch nachweisen, so der BGH. Im Fall eines Zeitschrift-Tests braucht es daher u.a. Ausgabe und Erscheinungsjahr. Wer sein Produkt mit einem Testsiegel anpreist, muss dafür sorgen, dass Verbraucher das Testergebnis nachverfolgen und nachprüfen können. Das gilt auch dann, wenn das Siegel im Gesamtbild der Werbung nicht besonders hervorsticht. Das bestätigte der BGH kürzlich in einem Urteil, in dem der Baumarkt-Händler Obi ein Produkt mit einem “Testsieger”-Siegel der Stiftung…
Der Beitrag BGH zu irreführender Werbung mit Testsiegeln: Testergebnisse müssen mit Fundstellen belegt werden erschien zuerst auf WBS LAW.