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Köln (dpo) - "Mann! Den hätte ja sogar meine Oma ganz locker reingemacht!" – zu dieser gewagten Behauptung lassen sich leidenschaftliche Fans vor...
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Der Goldpreis ist zurück über der Marke von 1.500 Euro. Ist das er Auftakt für die nächste Kursrally? Zunächst gibt es charttechnischen...
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Eine Stellenausschreibung, in der das Gendersternchen genutzt wird, diskriminiert Menschen mit nicht binärer Geschlechteridentität nicht, entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Im Gegenteil dient die Verwendung des Gendersternchens gerade einer diskriminierungsfreien Sprache. Damit ist auch ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz unbegründet. Wer sich auf eine Stellenanzeige bewirbt, darf nicht wegen seines Geschlechts benachteiligt werden, §§ 1, 7 Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz (AGG). Sprachlich soll das Gendersternchen (*) eine Diskriminierung von Menschen mit nicht binärer Geschlechteridentität, also Menschen, die sich nicht in der Kategorie „Frau“ oder „Mann“ repräsentiert sehen, vermeiden. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hatte die Frage, ob das Gendersternchen in einer…
Der Beitrag LAG Schleswig-Holstein-Gendersternchen in Stellenausschreibung diskriminiert keine Menschen mit nicht binärer Geschlechteridentität erschien zuerst auf WBS LAW.
Valence (dpo) - Die 10. Etappe der Tour de France hat einen Überraschungssieger. Mit großem Vorsprung fuhr ein Rentner mit E-Bike noch vor dem...