Müssen Filesharing-Abgemahnte bereits nach Erhalt einer Abmahnung im außergerichtlichen Verfahren Auskunft darüber geben, wer als Täter der Urheberrechtsverletzung in Frage kommt? Mit anderen Worten: Müssen Abgemahnte den wahren Täter verpetzen? Diese Frage war bislang nicht höchstrichterlich geklärt. Nun hat der BGH die Rechte der Abgemahnten zu Recht gestärkt und entschieden, dass Betroffene den ihnen bekannten Täter nicht benennen müssen (BGH, Urteil vorn 17. Dezember 2020 – I ZR 228/19). In den vergangenen Jahren haben die versendeten Filesharing-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen zwar im Vergleich zu vor 10 Jahren abgenommen, doch die Gesamtzahl der Abmahnungen ist weiterhin hoch. Höchstrichterliche Urteile haben zudem zahlreiche…
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