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Schlechte Nachrichten für Berlin-Verliebte: Touristen dürfen wegen der Corona-Pandemie laut einem Gerichtsbeschluss nicht in der Hauptstadt übernachten. Das OVG Berlin-Brandenburg hat wie die Vorinstanz den Eilantrag einer Vermieterin von 228 Ferienappartements abgewiesen. Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin bleiben touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben weiterhin untersagt. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hatte den noch gegen die zuvor geltende Bestimmung gerichteten Eilantrag einer Vermieterin von 228 Ferienappartements mit Beschluss vom 18. November 2020 (VG 14 L 580/20) abgelehnt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg nun auch mit Blick auf die neue Regelung bestätigt (Beschluss vom…
Der Beitrag OVG Berlin-Brandenburg Zum Beherbergungsverbot: Touristen dürfen nicht in Berlin übernachten erschien zuerst auf WBS LAW.
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