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Berlin (dpo) - Passanten vor dem Brandenburger Tor staunten nicht schlecht, als heute um 15 Uhr plötzlich ein leuchtendes Feld vor ihnen erschien,...
Das BVerfG hat sich wieder einmal mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben bei Beleidigungen beschäftigt. Die Bezeichnung „Trulla“ sah das BVerfG nun nicht als Schmähkritik an. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer Mitarbeiterin einer Justizvollzugsanstalt richtete. Das BVerfG greift mit dieser Entscheidung die jüngste zusammenfassende Klarstellung der verfassungsgerichtlichen Maßstäbe im Fall von Beleidigungsverurteilungen auf. Die Richter bekräftigten, dass eine strafrechtliche Verurteilung nach §§ 185 f., 193 Strafgesetzbuch (StGB) wegen ehrschmälernder Äußerungen in aller Regel eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlichen Interessen in den konkreten Umständen des Falles erfordere. Der Umstand allein,…
Der Beitrag BverfG zur Schmähkritik: Trulla ist keine Beleidigung erschien zuerst auf WBS LAW.
Berlin (dpo) - Eigentlich sollte der Hauptstadtflughafen BER morgen, am 31. Oktober, den Betrieb aufnehmen. Doch nun hat die Bundesregierung der...