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Facebook hat nach Ansicht des LG Frankenthal zu Recht ein Nutzer-Konto sperren dürfen. Der Nutzer hatte zuvor kommentarlos einen Artikel des Satiremagazins „Der Postillon“ mit der Überschrift „Schrecklicher Verdacht: War Hitler ein Gamer?“ geteilt. Dies habe Facebook als Hassrede einstufen- und gemäß den Gemeinschaftsstandards daraufhin das Konto sperren dürfen. Facebook darf bei einem Verdacht auf Verbreitung einer Hassrede (“Hate Speech“) einen Beitrag vorübergehend löschen und den Nutzer so lange sperren, bis der Verdacht geklärt ist. Dies hat das Landgericht (LG) Frankenthal in einem aktuellen Urteil entschieden (Urteil vom 08.09.2020, Az. 6 O 23/20). Facebook löschte geteilten Postillon-Beitrag über Gaming-Hitler Im…
Der Beitrag Facebook erkannte Satire nicht: Nutzer-Konto wegen geteiltem Postillon-Beitrag gesperrt erschien zuerst auf WBS LAW.
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