Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 148 Gäste und keine Mitglieder online
Eine Influencerin aus Hamburg muss unentgeltliche Postings auf Ihrem Instagram-Kanal nicht als Werbung kennzeichnen. Der Grund: Ihre Follower sind klug genug, diese als Werbung zu erkennen. Nach dem Sieg von Cathy Hummels vor dem Oberlandesgericht München kommt nun auch eine influencerfreundliche Entscheidung vom Oberlandesgericht Hamburg. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs lässt aber weiterhin auf sich warten. Vergangene Woche erst hatte das Oberlandesgericht (OLG) München zugunsten von Influencerin Cathy Hummels klargestellt, dass sie auf ihrem Instagram-Account keine Schleichwerbung betreibe. Nun zieht das OLG Hamburg mit einem ebenso influencerfreundlichen Urteil nach (Urteil vom 02.07.2020, Az. 15 U 142/19). Siegreich war diesmal eine junge…
Der Beitrag OLG Hamburg zu Influencerin: Werbliche Postings für Follower offensichtlich erschien zuerst auf WBS LAW.
In Zeiten von Corona werden viele Seminare, Kurse oder Fortbildungen online durchgeführt- häufig unter der Bezeichnung Webinar. Was bisher die wenigsten wussten: Dieser Begriff ist bereits seit 2003 als Wortmarke registriert! Drohen Abmahnungen? Vorab: Die derzeit in den Medien kursierten Gerüchte sind wahr. Der Begriff „Webinar“ ist seit Juli 2003 als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für einen Herrn Mark Keller, mit Anschrift in Kuala Lumpur (Malaysia), eingetragen. Am 1. April 2013 wurde der Schutz dieser Wortmarke um weitere zehn Jahre verlängert und gilt – vorbehaltlich einer weiteren Verlängerung – vorerst bis zum 31. März 2023. Der Markeninhaber…
Der Beitrag Webinar & Markenrecht: Bezeichnung „Webinar“ geschützt – Achtung vor Abmahnungen erschien zuerst auf WBS LAW.