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Seit fünf Jahren gibt es das Recht auf Vergessenwerden, wonach Personen Google-Einträge löschen lassen können. Jetzt sagt der EuGH, dass dieses Recht Grenzen hat, nämlich die der EU. Das Europarecht zwinge Google daher nicht zum weltweiten Löschen. Doch es verbietet den Mitgliedstaaten eine solche Entscheidung auch nicht. Eine salomonische Entscheidung, die der EuGH da mit Blick auf andere autoritäre Regime getroffen hat. Google muss seine Suchergebnisse nicht weltweit löschen, wenn ein EU-Bürger sein Recht auf Vergessenwerden geltend macht. Das hat am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Urt. v. 24.09.2019, Az. C-507/17). Die Löschpflicht erstrecke sich grundsätzlich nur auf alle…
Der Beitrag EuGH zum Recht auf Vergessenwerden: Nur in den Grenzen der EU erschien zuerst auf WBS LAW.