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Pulverförmige Sticks oder trinkfähige Shots, die einem Kater vorbeugen oder ihn gar lindern? Mit solchen Versprechen darf ein Hersteller nicht werben. Denn laut OLG Frankfurt ist der Kater eine Krankheit. Richtig gehört: Wer feiern kann, der ist unter Umständen am nächsten Tag krank. Hand aufs Herz: Wem ist das noch nicht passiert? Die Party am Vorabend war lang und die alkoholischen Getränke reichlich. Das böse Erwachen kommt am nächsten Morgen. Müdigkeit und Kopfschmerzen plagen einen – ein klassischer Kater. Wer einen Kater hat, der fühlt sich ohne Frage schlecht. Doch ist man auch krank? Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat jedenfalls…
Der Beitrag Gericht verbietet Werbung mit „Anti Hangover Shot“: Wer alkoholbedingt Kater hat, ist krank erschien zuerst auf WBS LAW.