Das Landgericht (LG) Köln hat die „konkrete identifizierende Verdachtsberichterstattung“ der „Bild“-Medien über einen ehemaligen Profifußballer verboten. „Bild“ und Bild.de hatten Anfang September exklusiv und riesengroß über einen „Kinderpornografie-Verdacht“ berichtet. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es: In Ihrem Beschluss hebt die Kammer (…) maßgeblich auf die durch die konkrete Gestaltung der Berichterstattung gegebene Vorverurteilung und […]