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Unseriöse Werbung mit dem ÖKO-TEST-Label steht in großem Widerspruch zu den Zielen des Verbraucherschutzes. Daher klagte Öko-Test. In drei Revisionsverfahren am 19. September 2019 werden nun wegweisende Entscheidungen des BGH zur Stärkung der Markenrechte von Testanbietern und des Verbraucherrechts erwartet. Der EuGH hatte bereits Testanbietern den Rücken gestärkt. Er entschied im April 2019, dass Verbraucherfehlinformationen durch unautorisierte Nutzung einer Marke diese verhindern können, sofern ihre Marken bekannt genug sind. Testanbieter wie im aktuellen Fall Öko-Test müssen die Kontrolle darüber behalten, was mit ihren Testurteilen geschieht und wie Hersteller getesteter Produkte mit den Testergebnissen und Testlabeln werben. Das gilt für das…
Der Beitrag BGH zum Schutz von Testsiegeln: Öko-Test kämpft ums Markenrecht erschien zuerst auf WBS LAW.