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Die Polizei darf keine Fotos einer Demonstration auf Twitter und Facebook veröffentlichen. Aufnahmen seien nur zur Gefahrenabwehr erlaubt – nicht jedoch zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit. Dies hat das das OVG NRW entschieden. Es ließ die Revision zu. Die Polizei möchte stets am Puls der Zeit sein und so auch die neuen Medien nutzen, um über die eigene Arbeit informieren. Dazu gehört auch Social Media. Diese Form der Information ist auch grundsätzlich möglich, doch hat insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei enge Grenzen. So waren Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Essen (Nordrhein Westfalen) nicht berechtigt, Fotos von einer Versammlung in Essen-Steele zu machen und diese…
Der Beitrag Social Media-Arbeit der Polizei: Polizei darf keine Demo-Fotos posten erschien zuerst auf WBS LAW.