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Das OLG Frankfurt am Main hat in einer Grundsatzentscheidung die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch „private Dienstleister“ für gesetzeswidrig erklärt. Dies sei alleinige Aufgabe des Staats. Die so ermittelten Beweise unterliegen daher einem absoluten Verwertungsverbot, entschied das OLG per Beschluss. Damit sind Hunderttausende Knöllchen rechtswidrig. Die Formulierungen des Gerichts sind lesenswert. Der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main (Stadt Frankfurt) hatte als Ortspolizeibehörde wegen unerlaubten Parkens im eingeschränkten Halteverbot gegen den Betroffenen ein Verwarngeld von 15 € verhängt. Auf den Einspruch des Betroffenen hatte das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main das Verwarngeld durch Urteil vom 19. Juli 2018 bestätigt. Die…
Der Beitrag OLG Frankfurt zur Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister: Hunderttausende Knöllchen rechtswidrig erschien zuerst auf WBS LAW.