Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 425 Gäste und keine Mitglieder online
Werbung in der Inbox eines kostenlosen E-Mail-Providers, die wie eine E-Mail aussieht, ist weder unerlaubter Spam noch eine unzumutbare Belästigung. Tatsächlich handelt es sich um zulässige Werbebanner. Das hat zumindest das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles wurde aber die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Welche Bedeutung hat der Fall in der Praxis? In […]
The post OLG Nürnberg – Werbung in Gratis-E-Mail-Postfach ist kein SPAM appeared first on WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte.