Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 440 Gäste und keine Mitglieder online
Der Schädiger eines Verkehrsunfalls hat grundsätzlich auch für Verletzungshandlungen haftungsrechtlich einzustehen, die sich lediglich in einer psychischen Auswirkung auf die Gesundheit des Opfers niederschlagen. Dabei können starke Nacken- und Kopfschmerzen als unfallbedingte Primärverletzung nach einem Unfall angesehen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld nicht deshalb ausgeschlossen sei, weil starke Kopf- und Nackenschmerzen möglicherweise erst durch die Erinnerung an vergangene Verkehrsunfälle ausgelöst worden sind. Deshalb müssen die Vorinstanzen sich noch einmal mit dem Fall befassen (Urt. v. 26.07.2022, Az. VI ZR 58/21). Keine Entschädigung wegen zweifelbehafteter Diagnose Eine Frau hatte den Haftpflichtversicherer ihres Unfallgegners…
Der Beitrag BGH zu Verkehrsunfall: Schädiger kann auch für psychische Auswirkungen haften erschien zuerst auf WBS LAW.
+++ Schals und Kamille: Neues Königspaar erwartet schwierigen Winter +++
+++ Kotzen-Putzen-Rechnung: Wirt überdenkt Billigschnaps-Konzept +++
+++...
Moskau (dpo) - Das kommt davon, wenn man den Feind unterstützt: Russlands Präsident Wladimir Putin hat heute sämtliche Gaslieferungen an Russland...
London (dpo) - Er hat genug von der Arbeitswelt: König Charles III. hat bekanntgegeben, sich in den wohlverdienten Ruhestand zurückzuziehen....
Köln (dpo) - Kleine romantische Gesten halten die Liebe frisch: Schottergartenbesitzer Harald Gädke aus Köln hat seine Freundin Sabine heute mit...
Billund (Archiv) - Das nur 14 Hektar große Legoland hat heute Morgen überraschend die Unabhängigkeit von der dänischen Krone erklärt. Künftig...
Moskau, Sankt Petersburg (dpo) -