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Ebenso wie bei Verlusten aus Online-Glücksspielen soll es auch Erstattungsansprüche für verzocktes Geld aus Online-Sportwetten geben, so das LG Dresden. Auch Online-Sportwetten seien Glücksspiel und ohne deutsche Lizenz illegal. Zivilrechtliche Verträge seien daher nichtig. Was bereits mehrere Gerichte zur Zurückforderung aus Online-Glücksspielen entschieden haben, stellte das LG Dresden jetzt auch für Verluste aus Online-Sportwetten fest: Demnach sollen Teilnehmer Ansprüche auf Erstattung haben, wenn der Sportwetten-Anbieter nicht über die in Deutschland erforderlichen Lizenzen verfüge. Auch in solchen Fällen liege ein Verstoß gegen das Verbot aus § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags vor, sodass ein entsprechender Vertrag nach § 134 Bürgerliches Gesetzbuch…
Der Beitrag LG Dresden sieht illegales Glücksspiel: Geld zurück auch bei Online-Sportwetten erschien zuerst auf WBS LAW.
Der Goldpreis steht auf der Höhe von 1.670 Euro erneut am Scheideweg. Was spricht jetzt für eine Aufwärtsbewegung?
Der Beitrag Goldpreis am...
Die Gold-Lieferungen in die Schweiz sind im August stark gestiegen. Auch aus Russland kam erneut Edelmetall an, das eigentlich sanktioniert sein...
Die fristlose Entlassung eines Berufsschullehrers wegen Holocaust-Verharmlosung sei rechtmäßig und nicht mehr durch die Grundrechte auf Meinungsäußerung sowie Kunstfreiheit gedeckt, so das AG Berlin. Der Mann hatte ein YouTube-Video veröffentlicht und dabei den Schriftzug eines Konzentrationslagers zu „Impfung macht frei“ ersetzt. Der Spruch „Impfung macht frei“ im Rahmen eines YouTube-Videos ist eine unzulässige Verharmlosung des Holocausts, die eine Weiterbeschäftigung unzumutbar mache, so das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin. Damit sei eine fristlose Kündigung gerechtfertigt gewesen (Urt. v. 12.09.2022, Az. 22 Ca 223/22). Der Berliner Lehrer hatte auf YouTube ein Video veröffentlicht, in dem das Tor eines Konzentrationslagers abgebildet ist. Der Originalschriftzug des…
Der Beitrag AG Berlin bestätigt Entlassung eines Lehrers: Impfung mit Holocaust verglichen erschien zuerst auf WBS LAW.
Bereits am Vorabend einer Entscheidungsverkündung stellt das BVerfG akkreditierten Pressevertretern die zugehörigen Pressemitteilungen zur Verfügung. Für die Verfahrensbeteiligten ist es oft unverständlich, dass sie den Inhalt einer Entscheidung nicht als erste erfahren. So erging es auch der AfD. Sie klagte gegen die Praxis – und verlor. In Verfahren vor dem BVerfG beteiligte Parteien haben keinen Anspruch darauf, die Pressemitteilungen zur Urteilsverkündung bereits am Vorabend zu erhalten. Dass hat das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe entschieden (Urt. v. 26.08.2022, Az. 3 K 606/21). Bereits seit Jahren können sich die Vollmitglieder der 1975 gegründeten unabhängigen Justizpressekonferenz (JPK) Pressemitteilungen zu einem Urteil jeweils am Vorabend…
Der Beitrag AfD unterliegt vor Gericht: Vorabinformationen gibt es nicht für Parteien erschien zuerst auf WBS LAW.