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Der Fachkräftemangel in deutschen Unternehmen ist längst Alltag. Daher wildern inzwischen zahlreiche Unternehmen bei Vertragspartnern, um den Personalmangel zu beheben. Das OLG Köln hat nun entschieden, dass das Abwerben von Mitarbeitern regelmäßig keine wettbewerbswidrige Behinderung und damit nicht wettbewerbswidrig sei. Der Mangel an Arbeits- und Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt führt nicht selten zu Abwerbungen von Mitarbeitenden bei der Konkurrenz. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat sich mit der gerichtlichen Durchsetzung von Abwerbungsverboten auseinandergesetzt und bei vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverboten nun enge Grenzen abgesteckt (Urt. v. 03.09.2021, Az. 6 U 81/21). Im zugrundeliegenden Fall erbrachte die Antragstellerin Call-Center-Dienstleistungen für die Antragsgegnerin. Der zu…
Der Beitrag Abwerben von Mitarbeitern: Trotz Verboten und Vereinbarungen ist Abwerbung kaum zu vermeiden erschien zuerst auf WBS LAW.
Obwohl sich Urteile zu DSGVO-Schadensersatzansprüchen mehren, sind sich die Gerichte immer noch uneinig, wann Betroffene von Datenschutzverstößen auch tatsächlich Geld sehen. In einem aktuellen Urteil hat sich das OLG-Köln mit dieser Frage beschäftigt und damit Klarheit in eine noch undurchsichtige Rechtslage gebracht. Ein genauerer Blick lohnt sich. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ermöglicht betroffenen Personen, nach Art. 15 Auskunft darüber verlangen, welche Daten über sie gespeichert sind oder verarbeitet werden. Wird eine solche Datenauskunft beantragt, müssten die Verantwortlichen die von ihnen erfassten Daten rechtzeitig und vollständig mitteilen, ansonsten stünden den Betroffenen Schadenersatzansprüche zu. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln vergangenen Juli entschieden…
Der Beitrag Bei Datenschutz-Verstoß: 500 Euro Schadensersatz wegen verspäteter DSGVO-Auskunft erschien zuerst auf WBS LAW.
Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern nicht den Arbeitsplatz und damit den Lohn versagen, nur weil sie aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehren. Auch ein negativer PCR-Test kann in diesem Fall ausreichen, so das BAG. Ein Arbeitgeber verbot seinen Beschäftigten, nach der Rückkehr aus einem Corona-Risikogebiet für 14 Tage das Betriebsgelände zu betreten. In dieser Zeit sollte auch kein Lohn gezahlt werden. Das geht so pauschal nicht, entschied nun das Bundesarbeitsgericht (BAG). Zumindest, wenn der Arbeitnehmer bei der Einreise einen aktuellen negativen PCR-Test und ein ärztlichen Attests über Symptomfreiheit vorlegen kann. Denn dann unterlag er nach der damals gültigen Verordnung keiner Quarantänepflicht. Wenn der…
Der Beitrag Urlaubsrückkehr aus Corona-Risikogebiet: Negativer PCR-Test hätte akzeptiert werden müssen erschien zuerst auf WBS LAW.
Erneut wurden zwei ehemalige Edelmetall-Händler einer Großbank wegen Kursmanipulation schuldig gesprochen. Das Strafmaß steht noch aus.
Der...
"Die Mannschaft" ist tot, es lebe… ja, was eigentlich genau? Denn noch ist nicht klar, was